Beitragsordnung
Verein Freundeskreis Glashütter Uhrmacherkunst e. V.
(Nachfolgend Verein genannt)
§ 1
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung des Vereins Freundeskreis Glashütter Uhrmacherkunst e. V.
§ 2
Beschlüsse
Die durch Beschluss festgelegten Beiträge werden jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres für das auf den Beschluss folgende Jahr erhoben.
§ 3
Beiträge
Beitragsklasse
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Mitgliedsform |
Beitragshöhe pro Jahr |
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01
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Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten, Jugendliche bis 18 Jahre |
€ 20,--
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02 |
Erwachsene über 18 Jahre |
€ 60,-- |
03 |
Ehepartner, Lebenspartner |
€ 30,-- |
04 |
Familienbeitrag (2 Erwachsene, alle eigenen Kinder) |
€ 90,-- |
05 |
Rentner / Pensionäre |
€ 60,-- |
06 |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
07 |
Fördernde Mitglieder |
€ 60,-- |
08 |
Firmen |
€ 80,-- |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung der Mitgliedsform und der Beitragsklasse.
- Änderungen der Mitgliedsform sind dem Vorstand zeitnah, spätestens nach 2 Monaten mitzuteilen.
- Die Mitgliedbeiträge, für die eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden jeweils zum 1. März eines jeden Jahres vom Girokonto des Mitglieds erhoben.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März eines jeden Jahres auf das Beitragskonto eines der unter § 5 genannten Konten des Vereins.
- Mitglieder, die im Zahlungsverzug sind, verlieren vorübergehend ihr Stimmrecht, bis der Zahlungsverzug ausgeglichen ist. Der Datenschutz bleibt gewahrt, lediglich dem Vorstand ist der Zahlungsverzug eines Mitglieds namentlich bekannt. Bei Stimmauszählung zählt der Vorstand eine abgegebene Stimme eines Mitgliedes mit Zahlungsverzug als ungültige Stimme.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30. Juni, beträgt der Jahresbeitrag 50% der von der Mitgliederversammlung festgesetzen Beitragsklasse für das Eintrittsjahr.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist in § 4 der Vereins-Satzung geregelt. Endet die Mitgliedschaft vor Ende eines Geschäftsjahres, bleibt die Beitragspflicht für das gesamte Geschäftsjahr erhalten.
§ 5
Vereinskonten
Bank: |
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Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG |
BIC: |
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GENODEF1DRS |
IBAN: |
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DE90 8509 0000 2984 8410 03 |
Überweisungen auf andere Konten werden nicht als Zahlung anerkannt.
§ 6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Absätze oder §§ der Beitragsordnung juristisch unwirksam sein oder werden, bleiben sie dem Sinne nach bis zu einer neuen Beschlussfassung weiter gültig. Die Gültigkeit der übrigen §§ ist davon nicht berührt.
§ 7
In Kraft Treten
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Glashütte, 18. Mai 2018
Lutz Roscher |
Roland Irrgang |
Thomas Mühle |
Vorstand |
Vorstand |
Vorstand |
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